Neue Gesetze und Änderungen zum 01.07.2021
Mindestlohn-Erhöhung, Steuer-Freibeträge
Besonders auf alle Arbeitnehmer warten entscheidende Gesetzesänderungen am 1. Juli 2021. Zum einen wird durch den Gesetzgeber eine Anpassung des Mindestlohnes vorgenommen. Im Juli dieses Jahres wird er von aktuell 9,50 Euro auf 9,60 Euro steigen. Bis zum 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn weiterhin halbjährlich auf 10,45 Euro erhöht. Außerdem wird für Arbeitnehmer am 1. Juli der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen vervierfacht. Ab dem 01.07.2021 steigt der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 1.440 Euro pro Jahr.
Verbot von Einwegplastik
Die neue Regelung zum Verbot von Einwegplastik tritt weitgehend am 3. Juli 2021 in Kraft. Untersagt sind ab dann die Produktion und der Handel mit Trinkhalmen, Rührstäbchen, Luftballonstäben und Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik" in der gesamten Europäischen Union. Von diesem Verbot sind ebenfalls Einweg-Behälter aus Styropor wie zum Beispiel To-Go-Becher und Einweggeschirr aus Pappe betroffen, das nur zu einem kleinen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist. Die bereits vorhandenen Waren dürfen durch den Handel noch abverkauft werden. Eine angepasste Regelung gilt ab 1. Juli 2021 für Wegwerfprodukte die teilweise aus Kunststoff bestehen. Auf Verpackungen von Feuchttüchern, Zigaretten und Hygieneartikeln muss ab dem 3. Juli ein Warnhinweis vor Umweltschäden prangen.
Rentenerhöhung im Osten
Über eine kleine Rentenanpassung dürfen sich die Bezieher in Ostdeutschland freuen. Dort steigen die Renten ab dem 1. Juli um 0,72 Prozent. Grund dafür ist die negative Lohnentwicklung seit dem Beginn der Corona-Pandemie. Die Erhöhung entspricht dem gesetzlichen Ost-West-Ausgleich. Die Renten in Westdeutschland bleiben allerdings unverändert, obwohl er laut Statistischem Bundesamt sogar sinken müsste, was jedoch durch die Rentengarantie verhindert wird. Ab 1. Juli liegt der Rentenwert der neuen Bundesländer dann bei 33,47 Euro und in Westdeutschland unverändert bei 34,19 Euro.
Abschaffung der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer
Zur gebeten werden Bundesbürger ab 1. Juli zudem bei den Einfuhrabgaben aus Nicht-EU-Ländern. Bisher galt eine 22-Euro-Freigrenze für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern. Diese soll ab dem 1. Juli 2021 wegfallen. Konkret bedeutet das: Es werden werden ab 01.07.2021 auf jeden Warenversand Einfuhrabgaben erhoben, die vom Händler oder direkt vom Empfänger bei Warenabholung aus der Postfiliale oder bei Zustellung an den Zustellenden bezahlt werden müssen.
Kontaktlose Paketübergabe bei DHL
Da könnte so manches Paket verschwunden bleiben. Ab dem 1. Juli wird DHL nicht mehr bei seinen Kunden klingeln. Während der Corona-Pandemie entwickelte sich der sogenannte "Garagenvertrag" oder "Ablagevertrag", bei dem der Paketbote das Päckchen nicht mehr im PaketShop ablieferte, sondern an einen festgelegten Ablageplatz legte. "Künftig stellen wir ein für Sie bestimmtes Paket direkt an Ihrem Ablageort zu - ohne den Versuch der persönlichen Zustellung an der Haustür", heißt es in einem Schreiben der Deutschen Post.
Nächste Etappe für elektronische Patientenakte
Zum 1. Juli müssen alle Arztpraxen an die digitale Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI) angeschlossen sein. Nach Auskunft der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind "nahezu alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten" an die TI angeschlossen, die einen sicheren und schnellen Datenaustausch im Gesundheitswesen ermöglicht. So kann es noch einige Wochen dauern, bis tatsächlich alle Arztpraxen die elektronische Patientenakte befüllen können. Das können digitale Röntgenbilder oder andere Dokumente sein, Arztbriefe, Befunde oder Medikationspläne. Auch das geplante E-Rezept landet dann in der ePA-Cloud. Die rosafarbenen Rezepte, mit denen bislang Arzneimittel verschrieben werden, gehören nämlich bald der Vergangenheit an.
Schluss mit Zettelwirtschaft: Digitale Rezepte in der Testphase
Um die Zettelwirtschaft des deutschen Gesundheitswesens zu reduzieren, starte ab dem 1. Juli die Testphase der digitalen Rezepte. In Berlin und Brandenburg können gesetzlich Versicherte in 50 Arztpraxen ein digitales Rezept auf ihrem Smartphone ausstellen lassen und bei 120 teilnehmenden Apotheken einlösen.
Corona-Pandemie
Die Infektionszahlen sind in den letzten Wochen weiter gesunken, die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt im einstelligen Bereich. Doch vorbei ist die Pandemie wohl noch nicht. Noch immer gelten deutschlandweit Schutzregeln zur Pandemiebekämpfung. Die Bundesnotbremse läuft dagegen zum 30. Juni 2021 aus. Für weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, privaten Feiern, Veranstaltungen und Schulen sind die jeweiligen Landesregierungen verantwortlich. Für andere Maßnahmen ist allerdings weiterhin der Bund zuständig.
Corona-Wirtschaftshilfen
Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung hat deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 verlängert. Ab Juli läuft die Wirtschaftshilfe unter dem Namen Überbrückungshilfe III Plus. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.
Digitaler Corona-Impfnachweis
Der EU-weite digitale Corona-Impfnachweis wird am 1. Juli eingeführt. Deutschland und einige weitere Länder, stellen den Impfnachweis bereits seit Mitte Juni aus. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen alle vollständig Geimpften in Deutschland bis Ende Juni die Möglichkeit für ein digitales Zertifikat erhalten können. Der digitale Impfnachweis soll grenzüberschreitendes Reisen in der Europäischen Union wieder ohne Reisebeschränkungen ermöglichen.
Ende der Homeoffice-Pflicht
Ab dem 1. Juli ändern sich die Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz. Grund dafür sind die aktuell sehr niedrigen Inzidenzwerte und das stark abgeflachte Infektionsgeschehen in Deutschland. Dadurch läuft auch die Homeoffice-Pflicht zu Ende Juni aus. Trotzdem darf man weiterhin im Homeoffice arbeiten, wenn es der Arbeitgeber seinen Beschäftigten erlaubt. Allerdings ist dies ab Juli nur noch freiwillig und nicht mehr gesetzlich geregelt. Trotzdem muss es weiterhin ein Testangebot geben und die AHA+L-Regeln müssen befolgt werden.
Real wird zu Edeka, Kaufland oder Globus
Bei dem Supermarkt Real einzukaufen - das wird bald nicht mehr möglich sein. Seit Anfang des Jahres werden Filialen der Supermarktkette von Kaufland, Edeka oder Globus übernommen oder geschlossen. Im Juli gibt es eine weitere Welle von Übernahmen. Ob ihr lokaler Real auch dabei ist, können Sie auf der Real-Website einsehen.
Spotify hat neue Nutzungsbedingungen
Für den 1. Juli hat Spotify neue Nutzungsbedingungen angekündigt. Dabei gibt es zwei besonders interessante Punkte für die Nutzer. Zum einen räumt sich der Musikstreaming-Dienst das Recht auf eine Erhöhung der Preise ein. Dies geht aber nur mit einem Grund, zum Beispiel wenn die Kosten für Inhalte oder die IT steigen. Mehr Gewinn darf dabei nicht die Begründung sein. Zudem stellt Spotify in den neuen Nutzungsbedingungen klar, dass das Teilen von einem Account nicht gestattet ist. Bis zum 30. Juni 2020 kann den Änderungen noch widersprochen werden und dann sollen weiterhin die alten Nutzungsbedingungen gelten.
Verbesserter Jugendschutz bei Online-Glücksspiel
Online-Poker und Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Dann tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft: Er soll ein deutschlandweit einheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen. Künftig ist beispielsweise für Netz-Glücksspiele ein Spielkonto zwingend erforderlich. Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren. So sollen Minderjährige ausgeschlossen werden. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen. Gleichzeitig werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert, wie es die Berliner Senatskanzlei formuliert. Ziel sei es, den Schwarzmarkt einzudämmen.
Zahlreiche Mobilfunknetze werden abgeschaltet
Die Deutsche Telekom und Vodafone schalten ihre Funknetze der dritten Generation (3G oder UMTS) zum 30. Juni ab. Davon betroffen sind Kunden, die ein sehr altes Smartphone benutzen oder einen Vertrag haben, der nicht den neueren 4G/LTE-Standard einschließt. Das sind wenige Verbraucher: Bei Vodafone machte 3G zum Jahreswechsel 2,5 Prozent des mobilen Datenverkehrs aus. O2 will das 3G-Netz bis zum Jahresende abschalten. Telefongespräche oder klassische SMS-Nachrichten sind weiter möglich, weil der auf Telefonie ausgerichtete Mobilfunk-Standard der zweiten Generation (2G/Edge) bestehen bleibt.
Neue Regeln für KfW-Förderung
Wer ein Haus baut oder saniert und dafür Fördermittel des Bundes will, muss vom 1. Juli an neue Regeln beachten. Dann greift die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die mehrere Programme der Bank KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ablöst. Die Förderung soll damit attraktiver werden. Außerdem muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden.
Pfändungsschutz: Höhere Freigrenzen
Die Corona-Krise treibt die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland kräftig an. Die Zahl der privaten Schuldner umfasst allerdings weit mehr Menschen als diejenigen, die sich im Insolvenzverfahren befinden. Wer Schulden tilgen muss, dem bleibt immer ein gesetzlich gesicherter Betrag, den Gläubiger nicht einfordern dürfen. Dieser ist per Gesetz vor einer Pfändung geschützt. Zum 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber nun die Pfändungsfreigrenze angehoben und zum Jahresbeginn 2022 zudem die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert. Seit der letzten Anpassung im Juli 2019 liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.179,99 Euro pro Person an unpfändbarem Arbeitseinkommen. Sie steigt zum 1. Juli 2021 um 6,28 Prozent. Konkret bedeutet das auf einen unpfändbaren Betrag von 1.252,64 Euro. Dieser gilt allerdings für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Hat ein Schuldner Unterhaltspflichten zu leisten, steigen die Freigrenzen nach Anzahl der Kinder an.
E-Tankstelle wird teurer
Es gibt immer mehr E-Autos in Deutschland. Das Aufladen der schicken Karren wird allerdings ab 6. Juli 2021 teurer, und das um durchschnittlich 7,7 Cent pro Kilowattstunde – zumindest bei Ladestationen der EnBW. An einem AC-Lader (Wechselstrom) kostet der Strom statt 39 Cent ganze 45 Cent, an einem DC-Lader (Gleichstrom) statt 49 Cent dann sogar 55 Cent. Die 7,7 Cent ergeben sich durch weitere Erhöhungen für Viellader oder im Vorteilstarif.
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