Ergänzungsvereinbarung über die Nutzung von „giropay | Kwitt“ (ehemals „Kwitt“; gilt ausschließlich für die Nutzung mit einem Konto, das bei einer teilnehmenden Sparkasse geführt wird)
Mit dieser Ergänzungsvereinbarung treffen der Kunde und seine kontoführende Sparkasse („Sparkasse“) hinsichtlich der Nutzung der Funktion „giropay | Kwitt“ innerhalb der Sparkassen-App die nachfolgende Vereinbarung („Ergänzungsvereinbarung“). Ergänzend gelten die vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse, sowie die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, der Rahmenvertrag über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon Banking und am Elektronischen Kontoauszug bzw. Elektronischen Postfach einschließlich der Bedingungen für das Online-Banking und die Bedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs(„Bestandsvereinbarungen“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Ergänzungsvereinbarung und einer oder mehreren Bestandsvereinbarungen, gehen die Regelungen dieser Ergänzungsvereinbarung vor.
Alle vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Bereitstellung der jeweiligen Sparkassen-Apps sowie der Leistungen bezüglich der Funktion „giropay | Kwitt“ durch die Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH („Star Finanz“) bleiben unberührt.
1 Leistungsgegenstand und Vertragsschluss
1.1 Die Sparkasse nimmt im Rahmen der Funktion „giropay | Kwitt“ Zahlungsaufträge entsprechend der vom Kunden innerhalb der Sparkassen-App vorgenommenen Einstellungen und Angaben entgegen. Bei der Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Funktion „giropay | Kwitt“ setzt die Sparkasse Star Finanz als Dienstleister ein.
1.2 Der Zahlungsauftrag über die Funktion “giropay | Kwitt“ (nachfolgend „giropay | Kwitt-Auftrag“) wird von dem Konto durchgeführt, welches der Kunde im Rahmen der Funktion “giropay | Kwitt“ registriert hat.
1.3 Die Sparkasse kann von dem Kunden für die Verwendung der Funktion “giropay | Kwitt“ eine Vergütung verlangen. Die Höhe der etwaigen Vergütung ist dem zwischen dem Kunden und der Sparkasse vereinbarten „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu entnehmen.
1.4 Die Durchführung des Zahlungsauftrages erfolgt auf Grundlage der zwischen der Sparkasse und dem Kunden vereinbarten Bestandsvereinbarungen nach näherer Maßgabe dieser Ergänzungsvereinbarung.
1.5 “giropay | Kwitt“ ermöglicht es dem Kunden, mit Hilfe seines mobilen Endgerätes Zahlungsaufträge an die Sparkasse zu übermitteln und so Geldbeträge in dem von der Sparkasse angebotenen Umfang nach Maßgabe dieser Ergänzungsvereinbarung an Dritte auf Grundlage ihrer Mobilfunknummer zu überweisen oder Dritte zu Überweisungen von Geld aufzufordern.
1.6 Zu der Funktion “giropay | Kwitt“ kann der Kunde ein bei der Sparkasse geführtes Konto („Sparkassenkonto“) auswählen, über das er Geldbeträge mit Hilfe der Funktion “giropay | Kwitt“ überweisen und empfangen möchte. Das Sparkassenkonto muss für das Online-Banking freigeschaltet und in der Sparkassen-App eingerichtet sein sowie SEPA-Überweisungen ohne Freigabe unterstützen. Näheres regeln die Nutzungsbedingungen “giropay | Kwitt“. Zudem muss der Kunde für die Registrierung seine Mobilfunknummer hinterlegen. Diese dient zur Identifizierung für andere teilnehmende Nutzer der Funktion “giropay | Kwitt“ und wird mit der IBAN des vom Kunden ausgewählten Sparkassenkontos verknüpft. Es ist möglich, dass eingerichtete Sparkassenkonto zu wechseln, sofern das neue Konto sämtliche Voraussetzungen nach Maßgabe dieser Ergänzungsvereinbarung ebenfalls erfüllt. Ist das Sparkassenkonto auch für Echtzeit-Überweisungen freigeschaltet, so können über die Sparkassen-App Echtzeit-Überweisungen gemäß Nr. 5 genutzt werden.
2 Vertragsschluss
Durch die Registrierung des Kunden innerhalb seiner Sparkassen-App kommt zwischen dem Kunden und der Sparkasse ein Rahmenvertrag über die Nutzung der Funktion “giropay | Kwitt“ nach Maßgabe dieser Ergänzungsvereinbarung zustande. Hierzu erklärt der Kunde nach Aufruf der Funktion “giropay | Kwitt“ sein Einverständnis mit dieser Ergänzungsvereinbarung und kann sich diese optional selbst per E-Mail zusenden.
3 Leistungen der Sparkasse (“giropay | Kwitt“)
Der Kunde kann im Rahmen der Funktion “giropay | Kwitt“ wie folgt Leistungen in Anspruch nehmen:
a) Um einen Geldbetrag an einen Dritten zu überweisen, der für die Funktion “giropay | Kwitt“ (oder ein anderes mit “giropay | Kwitt“ verbundenes P2P-Bezahlsystem) registriert ist („registrierter Kontakt“), kann der Kunde einen entsprechenden Kontakt innerhalb der Sparkassen-App aus dem Adressbuch seines Endgerätes auswählen, die Schaltfläche „Geld senden“ betätigen, den entsprechend zu überweisenden Geldbetrag eingeben. Durch Klick auf die Schaltfläche „Überweisen“ autorisiert der Kunde die Überweisung des entsprechenden Betrages. Star Finanz wird sodann den entsprechenden “giropay | Kwitt“-Auftrag zur Überweisung des ausgewählten Geldbetrages auf das von dem registrierten Kontakt hinterlegte Konto an die jeweilige kontoführende Sparkasse des Kunden übermitteln. Die Durchführung der Überweisung erfolgt durch die jeweilige kontoführende Sparkasse und nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr nach näherer Maßgabe dieser Ergänzungsvereinbarung. Der registrierte Kontakt erhält zudem eine Push-Benachrichtigung über die veranlasste Überweisung und den vom Kunden angegebenen Betrag.
b) Um einen Geldbetrag an einen Dritten zu überweisen, der für die Funktion “giropay | Kwitt“ nicht registriert ist („nicht registrierter Kontakt“), kann der Kunde einen entsprechenden Kontakt innerhalb der Sparkassen-App aus dem Adressbuch seines Endgerätes auswählen, die Schaltfläche „Geld senden“ betätigen, den entsprechenden zu überweisenden Geldbetrag eingeben und einen Kommunikationsweg wählen, über den der nicht registrierte Kontakt über den zu überweisenden Geldbetrag informiert werden soll (z.B. SMS, Messenger oder E-Mail). Mit Bestätigung der Übermittlung durch Betätigen der Schaltfläche „Benachrichtigen“ durch den Kunden wird sodann eine vom Kunden ausgewählte Kommunikations-App geöffnet, mit der der Kunde den nicht registrierten Kontakt über den zu überweisenden Betrag informieren kann. Zudem wird dem nicht registrierten Kontakt ein Link zu einer Internetseite übermittelt, über die er seinen Namen sowie seine Kontoinformationen (IBAN) mitteilen kann, an die der Geldbetrag überwiesen werden soll. Hat der nicht registrierte Kontakt seine Kontoinformationen innerhalb von drei Tagen eingegeben, erhält der Kunde eine Push-Benachrichtigung, die den Kunden darüber informiert, dass die IBAN von dem nicht registrierten Kontakt eingegeben wurde und der Kunde kann die Übermittlung des Geldbetrages durch Betätigen der Schaltfläche „Überweisen“ abschließen. Alternativ kann der Kunde den Vorgang abbrechen und den “giropay | Kwitt“-Auftrag widerrufen. Zudem kann der Kunde optional eine Nachricht angeben, die mit Übermittlung des Geldbetrages an den nicht registrierten Kontakt im Rahmen des Buchungstextes als Teil des Verwendungszwecks gesendet werden sollen. Mit Betätigen der Schaltfläche „Überweisen“ führt die Sparkasse den entsprechenden “giropay | Kwitt“-Auftrag auf das von dem nicht registrierten Kontakt angegebene Konto durch. Die Durchführung der Überweisung erfolgt nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr nach näherer Maßgabe dieser Ergänzungsvereinbarung.
c) Der Kunde kann zudem von registrierten und nicht registrierten Kontakten Geldbeträge anfordern. Näheres regeln die Nutzungsbedingungen “giropay | Kwitt“.
4 Verfahren ohne Freigabe
4.1 Die Erteilung von “giropay | Kwitt“-Aufträgen im Rahmen der Funktion “giropay | Kwitt“ erfolgt, abweichend von Ziffer 4.1 der Bedingungen für das Online-Banking und abweichend von den Ziffern 1 und 7 der Rahmenvereinbarungen über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon Banking und am Elektronischen Kontoauszug bzw. Elektronischen Postfach, innerhalb der nachfolgenden Betragsgrenzen („Bereich ohne Freigabe“) ohne Verwendung von bzw. ohne Autorisierung mittels Freigabe wie in Ziffer 3 beschrieben, soweit zwischen dem Kunden und der Sparkasse keine abweichenden Regelungen vereinbart sind:
b) Maximal 30 EUR pro Überweisung
c) Maximal 2 Überweisungen pro Tag an denselben Empfänger
4.2 Der Bereich ohne Freigabe gilt, soweit nicht abweichend mit dem Kunden vereinbart, ausschließlich für Zahlungsaufträge, die von dem Kunden mit Hilfe der Funktion “giropay | Kwitt“ unter Verwendung der von Star Finanz angebotenen Sparkassen-App angewiesen werden. Für Zahlungsaufträge außerhalb des Bereiches ohne Freigabe gelten die bestehenden Bedingungen für das Online-Banking sowie die Rahmenvereinbarungen über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon Banking und am Elektronischen Kontoauszug bzw. Elektronischen Postfach.
5 Ausführung von “giropay | Kwitt“-Aufträgen durch die Sparkasse
Die Ausführung des “giropay | Kwitt“-Auftrags erfolgt an den für die Abwicklung von Überweisungen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekanntgegeben Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem innerhalb der Sparkassen-App angegebenen oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Sparkasse, so gilt der “giropay | Kwitt“-Auftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. Abweichend hiervon führt die Sparkasse Echtzeit-Überweisungen ganztägig ohne Annahmefrist an allen Kalendertagen eines Jahres aus, sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Echtzeit-Überweisungen zu den nachfolgenden Bedingungen für das von der Sparkasse genutzte Zahlungssystem erreichbar ist. Echtzeit-Überweisungen sind Überweisungen in EURO, die binnen 20 Sekunden (maximale Ausführungsfrist) bei Vorliegen der Ausführungsbedingungen dem Zahlungsempfänger zur Verfügung stehen, sofern dessen Zahlungsdienstleister an diesem Verfahren teilnimmt. Die Erreichbarkeit kann vorab anhand einer in der Internetfiliale der Sparkasse veröffentlichten Auflistung der teilnehmenden Institute ermittelt werden.
Für Echtzeit-Überweisungen gilt die gemäß den Bedingungen für die Echtzeit-Überweisung vereinbarte Betragsgrenze. Diese gilt unabhängig von dem vorhandenen Kontoguthaben oder der eingeräumten Kreditlinie.
Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich beschränkt sein. Die Sparkasse stellt dem Zahler kurzfristig Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking abrufbaren Umsatzliste bzw. über die Funktion “giropay | Kwitt“ sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Entsprechendes gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird bzw. nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Sparkasse für ein in EURO geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger über die Funktion “giropay | Kwitt“ sowie über den Kontoauszug informieren. Die Sparkasse ist berechtigt, den Anwendungsbereich von Echtzeit-Überweisungen auf weitere Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum auszudehnen, die solche Zahlungen auf Basis des „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST)“ Abkommens annehmen und über das von der Sparkasse genutzte Zahlungssystem erreichbar sind.
5.1 Ein “giropay | Kwitt“-Auftrag wird wirksam, wenn er der Sparkasse zugeht. Ein “giropay |Kwitt“-Auftrag gilt als zugegangen, wenn die nachfolgend unter Ziffer 5.2 genannten Bedingungen zur Durchführung des “giropay | Kwitt“-Auftrags erfüllt wurden.
5.2 Die Sparkasse führt den “giropay | Kwitt“-Auftrag aus, wenn die folgenden Ausführungsbedingungen erfüllt sind:
Der Kunde hat eines der in Ziffer 3 dargestellten Verfahren durchgeführt.
Ein bestehendes Verfügungslimit nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr ist nicht überschritten.
Die Ausführungsvoraussetzungen nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (z.B. ausreichende Kontodeckung) liegen vor.
Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Sparkasse den “giropay | Kwitt“-Auftrag nach Maßgabe der Bedingungen für den Überweisungsverkehr aus.
5.3 Liegen die Ausführungsbedingungen nach Ziffer 5.2 Satz 1 nicht vor, wird die Sparkasse den “giropay | Kwitt“-Auftrag nicht ausführen. Die Sparkasse wird dem Kunden zudem eine Information über die Nichtausführung und – soweit möglich – über deren Gründe mittels der Funktion “giropay | Kwitt“ zur Verfügung stellen. Diese Information wird auch Möglichkeiten aufzeigen, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
6 Widerrufsrecht
Soweit zwischen der Sparkasse und dem Kunden entsprechend des geltenden Preis-Leistungsverzeichnisses eine Vergütung für die Nutzung der Funktion “giropay | Kwitt“ vereinbart ist, steht dem Kunden das nachfolgende Widerrufsrecht im Hinblick auf die Vertragserklärung nach Ziffer 2 zu:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH
Grüner Deich 15
D 20097 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
7 Widerruf von “giropay | Kwitt“-Aufträgen
7.1 Die Widerrufbarkeit eines “giropay | Kwitt“-Auftrags richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr.
7.2 Der “giropay | Kwitt“-Auftrag an einen registrierten Nutzer kann ab dem Zeitpunkt nicht mehr widerrufen werden, zu dem der Zahlungsvorgang der Sparkasse zugegangen ist.
7.3 “giropay | Kwitt“-Aufträge an nicht registrierte Nutzer können jederzeit widerrufen werden, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Sparkasse dem Kunden gegenüber bestätigt hat, dass der nicht registrierte Nutzer seinen Namen sowie seine IBAN eingegeben hat, den Kunden nach Überprüfung der vom Empfänger angegeben Daten zur Bestätigung des “giropay | Kwitt“-Auftrags aufgefordert hat und der “giropay | Kwitt“-Auftrag bei der Star Finanz zugegangen ist.
8 Information des Kontoinhabers über “giropay | Kwitt“-Verfügungen
Mittels “giropay | Kwitt“ getätigte Verfügungen werden soweit möglich als Echtzeit-, ansonsten als SEPA-Überweisungen ausgeführt. Die Sparkasse unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich über die mittels “giropay | Kwitt“ getätigten Verfügungen auf dem für die Kontoinformationen vereinbarten Weg.
9 Sorgfaltspflichten des Kunden in Bezug auf die “giropay | Kwitt“-Funktion und des Verfahrens ohne Freigabe
9.1 Der Kunde hat sämtliche Sicherheitshinweise von der Sparkasse und von Star Finanz zur Nutzung der Sparkassen-App sowie der Funktion “giropay | Kwitt“ zu beachten, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. Der Kunde darf technische Sicherheitsmaßnahmen der Funktion “giropay | Kwitt“ nicht umgehen.
9.2 Der Kunde darf die Funktion “giropay | Kwitt“ nur in Einklang mit dieser Ergänzungsvereinbarung und den Nutzungsbedingungen für die Funktion “giropay | Kwitt“ von Star Finanz nutzen. Er darf die Funktion “giropay | Kwitt“ nicht missbräuchlich verwenden und insbesondere keine Geldbeträge von registrierten Kontakten anfordern, ohne hierzu berechtigt zu sein.
9.3 Stellt der Kunde Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der Funktion “giropay | Kwitt“ fest, hat er dies der Sparkasse unverzüglich mitzuteilen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass dem Kunden Anhaltspunkte für unautorisierte Zahlungsvorgänge vorliegen.
9.4 Soweit die Funktion “giropay | Kwitt“ dem Kunden Informationen über zu übermittelnde oder bereits übermittelte “giropay | Kwitt“-Aufträge anzeigt, hat der Kunde diese zu prüfen und im Falle von Abweichungen vom zuvor erteilten “giropay | Kwitt“-Auftrag unverzüglich die Sparkasse zu informieren. Der Kunde ist nicht davon befreit, Kontoauszug/Rechnungsabschluss zu prüfen.
9.5 Das für die “giropay | Kwitt“-Funktion vom Kunden genutzte System ist durch technische Maßnahmen gegen das Ausspähen der Sicherheitsmerkmale zu sichern. Es ist ein Betriebssystem einzusetzen, das dessen Hersteller für den Zugang zum Internet vorgesehen hat und für das er bei Bedarf Programmänderungen (Sicherheitspatches) zur Verfügung stellt, die erkannte Sicherheitsrisiken beheben. Die Systemeinstellungen sind entsprechend den Herstellerempfehlungen vorzunehmen. Bietet der Hersteller mehrere Sicherheitsstufen an, ist eine hohe Sicherheitsstufe einzustellen. Zusätzlich ist – soweit technisch verfügbar – das System durch ein Antivirenprogramm zu schützen sowie der Datenverkehr durch ein Firewallprogramm zu kontrollieren. Betriebssystem, Programme, die den Zugang zum Internet vermitteln (z.B. Browser) sowie die installierten Schutzprogramme sind nach den Empfehlungen des jeweiligen Herstellers aktuell sicher zu halten. Weiterführende Hinweise zum Schutz des Teilnehmersystems sind nach den Empfehlungen des jeweiligen Herstellers aktuell sicher zu halten. Weiterführende Hinweise zum Schutz des Teilnehmersystems können den Sicherheitshinweisen der Sparkasse entnommen werden, die auf den Internetseiten der Sparkassen sowie ggf. innerhalb der Sparkassen-App veröffentlich und aktualisiert werden.
Das Betriebssystem des mobilen Endgeräts darf nicht entgegen den Empfehlungen des Herstellers durch Jailbreak, Rooten oder ähnliche Eingriffe verändert werden. Zusätzliche Software, insbesondere Apps, dürfen nur aus sicheren Quellen geladen und installiert werden.
9.6 Der Kunde hat (i) seine Log-in Daten (z. B. App-Passwort) geheim zu halten und nur im Rahmen einer Auftragserteilung über die von der Sparkasse gesondert mitgeteilten “giropay | Kwitt“-Zugangskanäle an diese zu übermitteln sowie (ii) sein Mobiltelefon und die Sparkassen-App vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die sich mit den Log-in Daten des Kunden in die Sparkassen-App einloggt, kann in Verbindung mit den Log-in Daten die “giropay | Kwitt“-Funktion missbräuchlich nutzen und Zahlungen ohne Freigabe vom Sparkassenkonto an sich oder an Dritte autorisieren.
9.7 Insbesondere ist Folgendes zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung zu beachten:
a) Die Log-in Daten dürfen nicht elektronisch gespeichert werden.
b) Bei Eingabe der Log-in Daten ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen können.
c) Die Log-in Daten dürfen nicht außerhalb der Sparkassen-App gesondert eingegeben werden.
d) Die Log-in Daten dürfen nicht außerhalb der Sparkassen-App weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per E-Mail.
e) Die Log-in Daten dürfen nicht zusammen mit dem Mobiltelefon verwahrt werden.
9.8 Kontrolle der Auftragsdaten mit der von der Sparkasse angezeigten Daten
Bei “giropay | Kwitt“-Verfügungen (Geld überweisen) werden dem Kunden Daten aus seinem “giropay | Kwitt“-Auftrag (z.B. Betrag, Name, IBAN des Zahlungsempfängers) zur Bestätigung angezeigt. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Überweisung vorgesehenen Daten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für “giropay | Kwitt“-Aufträge an nicht registrierte Kontakte, da diese auch die IBAN eines Dritten als Empfängerkonto für den “giropay | Kwitt“-Auftrag angeben könnten.
9.9 Weitergehende Obliegenheiten des Kunden, insbesondere aus zwischen Sparkasse und Kunden vereinbarten Bedingungen, bleiben unberührt.
10 Anzeige- und Unterrichtungspflichten
10.1 Sperranzeige
10.1.1 Stellt der Kunde die missbräuchliche Verwendung der “giropay | Kwitt“-Funktion fest, muss der Kunde die Sparkasse hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Kunde kann der Sparkasse eine Sperranzeige jederzeit auch über eine gesondert mitgeteilte Telefonnummer aufgeben.
10.1.2 Hat der Kunde den Verdacht oder Kenntnis, dass eine andere Person unberechtigt: (i) Kenntnis seiner Log-in Daten erlangt hat oder (ii) seine Log-in Daten verwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.
10.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte “giropay | Kwitt“-Aufträge
Der Kunde hat die Sparkasse unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten “giropay | Kwitt“-Auftrags hierüber zu unterrichten.
11 Nutzungssperre
11.1 Sperre auf Veranlassung des Kunden
Die Sparkasse sperrt auf Veranlassung des Kunden insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Ziffer 10.1 die Funktion “giropay | Kwitt“.
11.2 Sperrung auf Veranlassung der Sparkasse
11.2.1 Die Sparkasse darf die Funktion “giropay | Kwitt“ für einen Kunden sperren, wenn (i) sie berechtigt ist, diese Ergänzungsvereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen, (ii) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Sparkassen-App oder seiner Log-in Daten dies rechtfertigen oder (iii) der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Sparkassen-App oder der Log-in Daten besteht.
11.2.2 Die Sparkasse wird den Kunden über die hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten.
11.3 Aufhebung der Sperre
Die Sparkasse wird eine Sperre aufheben, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden.
12 Haftung der Sparkasse bei einer nicht autorisierten “giropay | Kwitt“-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten “giropay | Kwitt“-Verfügung.
Die Haftung der Sparkasse bei einer nicht autorisierten “giropay | Kwitt“-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten “giropay | Kwitt“-Verfügung richtet sich nach den für den Überweisungsverkehr vereinbarten Bedingungen.
13 Laufzeit und Kündigung
13.1 Diese Ergänzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit Frist von 2 Wochen durch Erklärung in Textform gekündigt werden.
13.2 Abweichend hiervon kann der Kunde über die Funktion „Meinen “giropay | Kwitt“-Zugang löschen“ den Vertrag auch elektronisch kündigen. In diesem Fall erfolgt die Kündigung fristlos.
13.3 Die Sparkasse ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde seinen Vertrag über die Nutzung der Funktion “giropay | Kwitt“ mit Star Finanz kündigt. Der Kunde ist verpflichtet, eine Kündigung der Nutzungsbedingungen für die Funktion “giropay | Kwitt“ der kontoführenden Sparkasse mitzuteilen, unabhängig davon, ob der Kunde oder Star Finanz gekündigt hat.
13.4 Die Sparkasse ist weiterhin berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde trotz vorheriger Abmahnung wiederholt in erheblicher Weise gegen eine seiner Pflichten aus dieser Ergänzungsvereinbarung verstößt. Anstelle einer fristlosen Kündigung kann die Sparkasse das Verfahren ohne Freigabe für den Kunden vorübergehend sperren oder von anderen Sicherheitsmerkmalen abhängig machen.
13.5 Die gesetzlichen Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
14 Änderungen dieser Ergänzungsvereinbarung
Diese Ergänzungsvereinbarung kann zwischen dem Kunden und der Sparkasse durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden: Die Sparkasse übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird die Sparkasse dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange, Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderte Ergänzungsvereinbarung für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Die Sparkasse wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen.
15 Sonstiges
15.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen und des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften aus dem Land, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
15.3 Der Kunde kann während der Laufzeit des Vertrags jederzeit von der Sparkasse die Vertragsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Papierform verlangen. Diese Ergänzungsvereinbarung ist für den Kunden jederzeit unter „“giropay | Kwitt“ - Einstellungen - Nutzungsbedingungen“ in der Sparkassen-App abrufbar.
15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Sparkasse, vorausgesetzt der Kunde ist Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Ergänzungsvereinbarung ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Ergänzungsvereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
16 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlichtungs- und Beschwerdestellen wenden.
Nutzungsbedingungen “giropay | Kwitt“ – STAR FINANZ
Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH, Grüner Deich 15, 20097 Hamburg („STAR FINANZ“) über die Nutzung der Funktion „giropay | Kwitt“ innerhalb der vom Kunden genutzten App „Sparkasse“ („Sparkassen-App“).
Alle vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Bereitstellung der Sparkassen-App, der Nutzung des Online-Bankings oder anderer Finanzdienstleistungen der Sparkassen bleiben unberührt. Im Fall von Konflikten zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den Nutzungsbedingungen der Sparkassen-App gehen die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen vor.
Diese Nutzungsbedingungen sind für den Kunden jederzeit unter der Rubrik „giropay | Kwitt“ - Einstellungen - Nutzungsbedingungen“ in der Sparkassen-App einsehbar. Zusätzlich kann der Kunde sich die Nutzungsbedingungen bei Registrierung auch selbst per E-Mail übersenden.
1 Leistungsgegenstand und Vertragsschluss
1.1 STAR FINANZ stellt dem Kunden die Funktion „giropay | Kwitt“ unentgeltlich nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist ein bestehendes und für Online-Banking und für den Geschäftsvorfall ohne Freigabe freigeschaltetes und in der Sparkassen-App eingerichtetes Konto bei einer teilnehmenden Sparkasse. Nimmt die kontoführende Sparkasse des Kunden („kontoführende Sparkasse“) nicht an der Funktion “giropay | Kwitt“ teil, kann der Kunde diese Funktion nicht nutzen.Nimmt die kontoführende Sparkasse an der Funktion “giropay | Kwitt“ teil, steht es der Sparkasse frei, für die Nutzung der Funktion “giropay | Kwitt“ eine Gebühr zu verlangen.
1.2 “giropay | Kwitt“ ermöglicht es dem Kunden, mit Hilfe seines mobilen Endgerätes Zahlungsaufträge an seine kontoführende Sparkasse zu übermitteln und so Geldbeträge in dem von der kontoführenden Sparkasse angebotenen Umfang nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen an Dritte auf Grundlage ihrer Mobilfunknummer zu überweisen oder Dritte zu Überweisungen von Geld aufzufordern.
1.3 Der Vertragsschluss erfolgt durch Registrierung des Kunden innerhalb seiner Sparkassen-App. Hierzu bestätigt der Kunde nach Aufruf der Funktion “giropay | Kwitt“ zunächst sein Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen und kann sich diese optional selbst per E-Mail zusenden. Anschließend wählt der Kunde sein entsprechendes Girokonto bei seiner kontoführenden Sparkasse („Sparkassenkonto“) aus, über das er Geldbeträge mit Hilfe der Funktion “giropay | Kwitt“ überweisen und empfangen möchte. Das Sparkassenkonto muss für das Online-Banking der jeweiligen kontoführenden Sparkasse freigeschaltet und bereits in der Sparkassen-App eingerichtet sein und SEPA-Überweisungen ohne Freigabe unterstützen. Der Kunde muss zusätzlich mit seiner Sparkasse die Ergänzungsvereinbarung zu den Bedingungen für das Online-Banking bei der Nutzung der Funktion „“giropay | Kwitt““ abgeschlossen haben. Zudem muss der Kunde für die Registrierung seine Mobilfunknummer hinterlegen. Diese dient zur Identifizierung für andere teilnehmende Nutzer der Funktion “giropay | Kwitt“ und wird in Form von Prüfsummen (sogenannte „Hashes“) mit der IBAN des vom Kunden ausgewählten Sparkassenkontos verknüpft. Um die Mobilfunknummer des Kunden zu bestätigen, wird dem Kunden an die angegebene Mobilfunknummer per SMS ein Code übersandt, den der Kunde in der Registrierung eingeben muss. Hat der Nutzer alle Daten korrekt eingegeben, kann er durch Eingabe des SMS-Codes die Registrierung abschließen und der Vertrag kommt zustande. Es ist möglich, das eingerichtete Sparkassenkonto zu wechseln, sofern das neue Konto sämtliche Voraussetzungen der Ziffer 1.1 ebenfalls erfüllt; es findet sodann eine abermalige Bestätigung per SMS-Code statt.
2 Leistungen von STAR FINANZ
2.1 STAR FINANZ stellt dem Kunden im Rahmen der Funktion “giropay | Kwitt“ folgende Leistungen zur Verfügung:
a) Um einen Geldbetrag an einen Dritten zu überweisen, der für die Funktion “giropay | Kwitt“ (oder ein anderes mit “giropay | Kwitt“ verbundenes P2P-Bezahlsystem) registriert ist („registrierter Kontakt“), kann der Kunde einen entsprechenden Kontakt innerhalb der Sparkassen-App aus dem Adressbuch seines Endgerätes auswählen, die Schaltfläche „Geld senden“ betätigen, den entsprechend zu überweisenden Geldbetrag eingeben, eine optionale Nachricht oder ein Foto beifügen und ggf. die erforderlichen Sicherheitsmerkmale bereitstellen (siehe Ziffer 3.1). Durch Klick auf die Schaltfläche „Überweisen“ autorisiert der Kunde die Überweisung des entsprechenden Betrages. STAR FINANZ wird sodann den entsprechenden Zahlungsauftrag zur Überweisung des ausgewählten Geldbetrages auf das von dem registrierten Kontakt hinterlegte Konto an die jeweilige kontoführende Sparkasse des Kunden übermitteln. Die Durchführung der Überweisung erfolgt durch die jeweilige kontoführende Sparkasse nach den zwischen dem Kunden und der kontoführenden Sparkasse vereinbarten Bedingungen. Der registrierte Kontakt erhält zudem eine Push-Benachrichtigung über die veranlasste Überweisung, den vom Kunden angegebenen Betrag sowie ggf. die optionale Nachricht bzw. das optionale Foto.
b) Um einen Geldbetrag an einen Dritten zu überweisen, der für die Funktion “giropay | Kwitt“ nicht registriert ist („nicht registrierter Kontakt“), kann der Kunde einen entsprechenden Kontakt innerhalb der Sparkassen-App aus dem Adressbuch seines Endgerätes auswählen, die Schaltfläche „Geld senden“ betätigen, den entsprechenden zu überweisenden Geldbetrag eingeben (bei nicht registrierten Kontakten max. 30 Euro) und einen Kommunikationsweg wählen, über den der nicht registrierte Kontakt über den zu überweisenden Geldbetrag informiert werden soll (z.B. SMS, Messenger oder E-Mail). Mit Bestätigung der Übermittlung durch Betätigen der Schaltfläche „Benachrichtigen“ durch den Kunden wird sodann eine vom Kunden ausgewählte Kommunikations-App geöffnet, mit der der Kunde den nicht registrierten Kontakt über den zu überweisenden Betrag informieren kann. Dieser Vorgang ist maximal einmal innerhalb von 24 Stunden an denselben nicht registrierten Kontakt möglich. Zudem wird dem nicht registrierten Kontakt ein Link zu einer Internetseite übermittelt, über die er seinen Namen sowie seine Kontoinformationen (IBAN) mitteilen kann, an die der Geldbetrag überwiesen werden soll. Hat der nicht registrierte Kontakt seine Kontoinformationen innerhalb von drei Tagen eingegeben, erhält der Kunde eine Push-Benachrichtigung, die den Kunden darüber informiert, dass die IBAN von dem nicht registrierten Kontakt eingegeben wurde und der Kunde kann die Übermittlung des Geldbetrages durch Betätigen der Schaltfläche „Überweisen“ abschließen. Dies ist ausschließlich ohne Freigabe möglich. Alternativ kann der Kunde den Vorgang abbrechen und den Zahlungsauftrag widerrufen. Zudem kann der Kunde optional eine Nachricht angeben, die mit Übermittlung des Geldbetrages an den nicht registrierten Kontakt im Rahmen des Buchungstextes als Teil des Verwendungszwecks gesendet werden sollen. Mit Betätigen der Schaltfläche „Überweisen“ wird STAR FINANZ den entsprechenden Zahlungsauftrag zur Überweisung des ausgewählten Geldbetrages auf das von dem nicht registrierten Kontakt angegebene Konto an die jeweilige kontoführende Sparkasse des Kunden übermitteln. Die Durchführung der Überweisung erfolgt durch die jeweilige kontoführende Sparkasse nach den zwischen dem Kunden und der kontoführenden Sparkasse vereinbarten Bedingungen.
c) Der Kunde kann zudem von registrierten Kontakten Geldbeträge anfordern. Hierzu kann der Kunde einen entsprechenden Kontakt innerhalb der Sparkassen-App aus dem Adressbuch seines Endgerätes auswählen und die Schaltfläche „Geld anfordern“ betätigen. Anschließend kann der Kunde den anzufordernden Geldbetrag sowie optional eine dazugehörige Nachricht oder ein Foto angeben. Mit Betätigen der Schaltfläche „Anfordern“ wird dem registrierten Kontakt sodann eine Push-Benachrichtigung mit der Anforderung des Kunden sowie ggf. der optionalen Nachricht oder dem optionalen Foto des Kunden übermittelt. Der registrierte Kontakt kann sodann die Anforderung bestätigen und es wird ein entsprechender Zahlungsauftrag zur Überweisung des ausgewählten Geldbetrages auf das von dem Kunden hinterlegte Sparkassenkonto an das jeweilige Kreditinstitut des registrierten Kontaktes übermittelt. Die Durchführung der Überweisung erfolgt durch das jeweilige Kreditinstitut des registrierten Kontaktes nach den zwischen ihm und des jeweiligen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zudem kann der registrierte Kontakt eine optionale Nachricht oder ein optionales Foto angeben. Nach Bestätigung der Anforderung wird dem Kunden eine Push-Benachrichtigung übersandt und der Kunde wird über die veranlasste Überweisung sowie ggf. die optionale Nachricht bzw. das optionale Foto informiert. Alternativ kann der registrierte Kontakt die Anforderung unter optionaler Angabe einer Nachricht ablehnen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Push-Benachrichtigung über die Ablehnung und ggf. die dazugehörige Nachricht. Wird eine Anforderung durch den registrierten Kontakt weder bestätigt noch abgelehnt, erhält der registrierte Kontakt nach 7 sowie nach 14 Tagen jeweils eine Push-Benachrichtigung als Erinnerung. Anforderungen, die nicht innerhalb von 21 Tagen bestätigt werden, werden automatisch abgelehnt. Hierüber wird der Kunde durch eine Push-Benachrichtigung informiert.
d) Registrierte Kontakte können, entsprechend Ziffer 2.1 c) Geldbeträge von dem Kunden anfordern. Fordert ein registrierter Kontakt von dem Kunden einen Geldbetrag an, wird dem Kunden eine Push-Benachrichtigung mit der Anforderung des registrierten Kontaktes sowie ggf. einer optionalen Nachricht oder einem optionalen Foto des Kunden übermittelt. Mit Klick auf die Schaltfläche „Annehmen“ kann der Kunde die Anforderung bestätigen. STAR FINANZ übermittelt sodann einen entsprechenden Zahlungsauftrag zur Überweisung des angegebenen Geldbetrages auf das von dem registrierten Kontakt hinterlegte Konto an die jeweilige kontoführende Sparkasse des Kunden. Die Durchführung der Überweisung erfolgt durch die jeweilige kontoführende Sparkasse des Kunden nach den zwischen ihm und der jeweiligen Sparkasse vereinbarten Bedingungen. Zudem kann der Kunde eine optionale Nachricht oder ein optionales Foto angeben. Nach Bestätigung der Anforderung wird dem registrierten Kontakt eine Push-Benachrichtigung übersandt und der registrierte Kontakt wird über die veranlasste Überweisung sowie ggf. die optionale Nachricht bzw. das optionale Foto informiert. Alternativ kann der Kunde die Anforderung, unter optionaler Angabe einer Nachricht ablehnen. Der registrierte Kontakt erhält in diesem Fall eine Push-Benachrichtigung über die Ablehnung und ggf. die dazugehörige Nachricht. Wird eine Anforderung durch den Kunden weder bestätigt noch abgelehnt, erhält der Kunde nach 7 sowie nach 14 Tagen jeweils eine Push-Benachrichtigung als Erinnerung. Anforderungen, die nicht innerhalb von 21 Tagen bestätigt werden, werden automatisch abgelehnt. Hierüber wird der registrierte Kontakt durch eine Push-Benachrichtigung informiert.
e) Darüber hinaus kann der Kunde nicht registrierten Kontakten eine Zahlungsanforderung in Textform zukommen lassen. Hierfür kann der Kunde einen entsprechenden Kontakt innerhalb der Sparkassen-App aus dem Adressbuch seines Endgerätes auswählen, einen Betrag angeben, einen entsprechenden Kommunikationsweg auswählen und dem Kunden eine Nachricht übermitteln. Die Nachricht enthält den Betrag, die IBAN des Kunden und einen Link, über den sich der eingeladene Kontakt für die Funktion “giropay | Kwitt“ informieren kann.
f) Daten (Name und IBAN), die dem “giropay | Kwitt“-Nutzer von einem nicht-registrierten Kontakt über die IBAN-Webseite bereitgestellt werden, stehen für max. 12 Monate für weitere Überweisungen an diesen Kontakt zur Verfügung. Der “giropay | Kwitt“-Nutzer hat bei jeder weiteren Überweisung die Wahl, ob er die gespeicherte IBAN für die Überweisung verwendet oder die IBAN erneut über die IBAN-Webseite anfordert.
g) Kontakte, die für “giropay | Kwitt“ registriert sind, bei denen jedoch nicht beide Seiten die Mobilfunknummer des anderen gespeichert haben, können über eine Kommunikations-App nach Wahl des “giropay | Kwitt“-Nutzers darum gebeten werden, die Voraussetzungen für eine gemeinsame “giropay | Kwitt“-Nutzung zu schaffen. Hierfür wird die für “giropay | Kwitt“ registrierte Mobilfunknummer des “giropay | Kwitt“-Nutzers im Rahmen eines Textvorschlages in die ausgewählte Kommunikations-App übernommen.
h) Für “giropay | Kwitt“-Transaktionen an mehrere Kontakte lassen sich Gruppen bilden. In einer Gruppe kann Geld von anderen Gruppenmitgliedern angefordert werden. Bitte laden Sie nur Kontakte in Gruppen ein, von denen Sie wissen, dass diese mit der Einladung einverstanden sind. Alle registrierten Gruppenmitglieder sehen Zahlungen, Geldanforderungen und den Zahlungsstatus der anderen.
2.2 Die Ausführung von Überweisungen erfolgt über das vom Kunden ausgewählte Sparkassenkonto durch die kontoführende Sparkasse. Die Leistung von STAR FINANZ besteht ausschließlich in der Bereitstellung der technischen Infrastruktur und der Übermittlung der Anfragen vom Kunden an seine kontoführende Sparkasse.
2.3 Push-Benachrichtigungen werden dem Kunden nur dann angezeigt, wenn der Kunde der Sparkassen-App die entsprechenden Berechtigungen erteilt hat. Die Leistung der STAR FINANZ umfasst ausschließlich die Versendung der Benachrichtigung über das Internet. Die Weiterleitung der Benachrichtigung über das Internet gehört nicht zum Pflichtenkreis der STAR FINANZ.
3 Sicherheit und Beschränkungen
3.1 Das Überweisen von Geldbeträgen kann abhängig vom jeweiligen vom Kunden ausgewählten Sparkassenkonto zusätzlichen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Insbesondere kann es erforderlich sein, dass der Kunde seinen Zahlungsauftrag mittels des mit seiner kontoführenden Sparkasse vereinbarten Freigabe- bzw. personalisierten Sicherheitsmerkmals freigeben muss. Innerhalb des ggf. vereinbarten Bereiches ohne Freigabe, der sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und seiner kontoführenden Sparkasse ergibt, kann der Kunde Geldbeträge ohne zusätzliche Freigabe oder Verwendung eines personalisierten Sicherheitsmerkmals ausführen. Überschreitet ein Geldbetrag den Bereich ohne Freigabe, ist für die Übermittlung von Geldbeträgen die Freigabe bzw. Angabe eines anderen personalisierten Sicherheitsmerkmals nach dem zwischen dem Kunden und seiner kontoführenden Sparkasse vereinbarten Verfahren anzugeben.
3.2 Es steht dem Kunden frei, einzelne Kontakte oder Mobilfunknummern zu sperren. In diesem Fall wird der Kunde keine “giropay | Kwitt“-Transaktionen (oder Transaktionen eines anderen mit “giropay | Kwitt“ verbundenen P2P-Bezahlsystems) mehr von diesem entsprechenden Kontakt erhalten, bis der Kunde die Sperrung aufhebt. Da auch andere registrierte Kontakte eine solche Sperrung vornehmen können, kann STAR FINANZ nicht gewährleisten, dass vom Kunden veranlasste “giropay | Kwitt“-Transaktionen auch tatsächlich zugestellt und beim Empfänger angezeigt werden.
3.3 Der Kunde kann Überweisungen von Geldbeträgen nur innerhalb der mit seiner jeweiligen kontoführenden Sparkasse vereinbarten Verfügungshöchstbeträge vornehmen. Überschreitet ein vom Kunden zu überweisender Geldbetrag die vereinbarten Verfügungshöchstbeträge, kann eine Überweisung nicht ausgeführt werden. Versendet oder erhält der Kunde Push-Benachrichtigungen darüber, dass eine Überweisung veranlasst wurde, stellt dies daher keine Gewähr oder Bestätigung dafür dar, dass die Überweisung auch tatsächlich ausgeführt wird.
3.4 Auf Wunsch des Kunden kann die Funktion “giropay | Kwitt“ durch seine jeweilige kontoführende Sparkasse gesperrt werden. In diesem Fall steht dem Kunden die Funktion nicht mehr zur Verfügung.
3.5 STAR FINANZ bleibt vorbehalten, Maximalgrenzen für Höhe und Anzahl von Zahlungsanweisungen festzulegen und die Übermittlung von Zahlungsanweisungen zu verweigern, wenn STAR FINANZ tatsächliche Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Funktion “giropay | Kwitt“ vorliegen.
4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde hat sämtliche Sicherheitshinweise von STAR FINANZ und seiner kontoführenden Sparkasse zur Nutzung von Online-Banking, der Sparkassen-App sowie der Funktion “giropay | Kwitt“ zu beachten.
4.2 Der Kunde darf technische Sicherheitsmaßnahmen der Funktion “giropay | Kwitt“ nicht umgehen.
4.3 Der Kunde darf die Funktion “giropay | Kwitt“ nur in Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen, insbesondere in der in Ziffer 2.1 beschriebenen Weise nutzen. Er darf die Funktion “giropay | Kwitt“ nicht missbräuchlich verwenden und insbesondere keine Geldbeträge von registrierten Kontakten anfordern, ohne hierzu berechtigt zu sein.
4.4 Der Kunde ist nicht davon befreit, seinen Kontoauszug bzw. den Rechnungsabschluss zu überprüfen. In der Vergangenheit getätigte Transaktionen kann der Kunde den Kontoauszügen des Sparkassenkontos entnehmen, welches er für die “giropay | Kwitt“-Funktion verwendet.
4.5 Der Kunde darf nicht registrierte Kontakte nur dann zur Nutzung der Funktion “giropay | Kwitt“ einladen (Ziffer 2.1 e)), wenn diese sich zuvor mit dem Empfang entsprechender Nachrichten durch den Kunden einverstanden erklärt haben.
5 Meldepflicht des Kunden
5.1 Stellt der Kunde Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der Funktion “giropay | Kwitt“ fest, hat er diese STAR FINANZ unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass dem Kunden Anhaltspunkte für unautorisierte Zahlungsvorgänge vorliegen.
5.2 Soweit die Funktion “giropay | Kwitt“ dem Kunden Informationen über zu übermittelnde oder bereits übermittelte Transaktionen anzeigt, hat der Kunde diese zu prüfen und im Falle von Abweichungen unverzüglich STAR FINANZ und seine jeweilige kontoführende Sparkasse zu informieren. Die Obliegenheit des Kunden, eine Sperranzeige bei seiner jeweiligen kontoführenden Sparkasse vorzunehmen bleibt unberührt und STAR FINANZ ist nicht verpflichtet, vom Kunden angezeigte Unregelmäßigkeiten an die jeweilige kontoführende Sparkasse des Kunden weiterzuleiten.
6 Immaterialgüterrechte
6.1 Der Kunde räumt STAR FINANZ an sämtlichen von ihm eingegebenen schutzfähigen Inhalten, insbesondere an optionalen Nachrichten und Fotos, ein einfaches, nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unterlizenzierbares und übertragbares Nutzungsrecht ein, diese Inhalte im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen, insbesondere diese dauerhaft oder vorübergehend zu vervielfältigen und den jeweils vom Kunden ausgewählten Kontakten zum Abruf bereit zu halten. STAR FINANZ ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen und die vom Kunden eingeräumten Rechte an diese unterzulizenzieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Bereitstellung der jeweiligen Inhalte sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt.
6.2 Der Kunde hat bei der Nutzung der Funktion “giropay | Kwitt“ sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere dürfen optionale Nachrichten und Fotos, die der Kunde im Rahmen der Funktion “giropay | Kwitt“ an andere Kontakte übermitteln kann, nicht gegen Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und sonstige Rechte Dritter verstoßen; gesetzeswidriges oder unsoziales Verhalten zeigen sowie politische, religiöse oder kulturkritische Aussagen, Symbole, Organisationen und Hintergründe beinhalten; Krieg, Terror oder andere Gewalttaten verherrlichen; in sonstiger Weise gegen die guten Sitten verstoßen (z. B. pornografische, sexistische, rassistische, Gewalt verherrlichende, Menschen verachtende, herabsetzende oder obszöne Inhalte haben).
7 Gewährleistung und Haftung
7.1 STAR FINANZ leistet für die kostenlose Bereitstellung der Funktion “giropay | Kwitt“ Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 STAR FINANZ haftet für die kostenlose Bereitstellung der Funktion “giropay | Kwitt“ für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8 Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit Frist von 2 Wochen durch Erklärung in Textform gekündigt werden.
8.2 Abweichend hiervon kann der Kunde über die Funktion „Meinen “giropay | Kwitt“-Zugang löschen“ den Vertrag auch elektronisch kündigen. In diesem Fall erfolgt die Kündigung fristlos.
8.3 STAR FINANZ ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde sein Sparkassenkonto, die mit seiner kontoführenden Sparkasse geschlossene Ergänzungsvereinbarung über die Nutzung von “giropay | Kwitt“ kündigt oder die Nutzung der Funktion “giropay | Kwitt“ bei seiner kontoführenden Sparkasse sperrt. Es gilt die Mitteilungspflicht der Ziffer 4.4.
8.4 STAR FINANZ ist weiterhin berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde in erheblicher Weise gegen eine seiner Pflichten aus Ziffer 3, 4oder 5 verstößt. Anstelle einer fristlosen Kündigung kann STAR FINANZ den Zugang des Kunden zu der Funktion “giropay | Kwitt“ dauerhaft oder vorübergehend sperren.
8.5 Die gesetzlichen Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
9 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen können zwischen dem Kunden und STAR FINANZ durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden: STAR FINANZ übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird STAR FINANZ dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. STAR FINANZ wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.