January 30, 2021

BAföG-Rückzahlung Vorzeitig

Wer seine Darlehensschuld vollständig oder partiell vorzeitig ablöst, erhält auf Antrag einen prozentualen Nachlass, über dessen Höhe die Informationsseiten des Bundesverwaltungsamts Auskunft geben.

Die vorzeitige Zurückzahlung der Restschuld des Darlehens ist bis zur vollkommenen Bezahlung des Darlehens zu jedweder Zeit möglich.

Hierbei orientiert sich der reelle Höhe von dem Nachlass an der bisher noch nicht fällig gewordenen restlichen Darlehensrestschuld.

Im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) ist bereits ein Angebot für den Fall einer sofortigen vorzeitigen Rückzahlung in einer Summe mit dem höchstmöglichen Nachlassbetrag enthalten.

BAföG vorzeitige Rückzahlung 2020

Mithilfe einer vorzeitigen Rückzahlung des noch nicht fällig gewordenen Darlehens hat man die Aussicht, einen Rabatt zu erhalten.

Und jeder BAföG-Rückzahler sollte gerade 2020 über eine vorzeitige Rückzahlung nachdenken, denn die Regeln bzgl. des Nachlasses und die Nachlasstabelle zur vorzeitigen Rückzahlung wurden geändert.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Rabatt unablässig von den 10.000€ aus ermittelt.

Die neuen Nachlasssätze besitzen ihre Gültigkeit seitdem 01.04.2020 und das homogen für alle Arten von Darlehen.

BAföG vorzeitige Rückzahlung Bestätigung

Man erhält automatisiert eine Bestätigung von der Einzahlung des vorzeitigen Betrages der Rückzahlung.

Für den Fall, dass man nicht bis zur Fälligkeit der 1. Rate abwarten möchte, kann man die vorzeitige BAföG Rückzahlung auch direkt nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid realisieren.

Die im FRB festgestellte Darlehensschuld kann sich aber aufgrund eines Widerspruchs noch verändern.

BAföG-Rückzahlung Corona

Wer sich gegenwärtig in der Rückzahlungsphase zum Anteil des Darlehens des erhaltenen BAföG befindet, kann einen Antrag auf Freistellung beim BVA einreichen, sofern das gegenwärtige Einkommen nicht mehr ausreicht, um der Verpflichtung zur Rückzahlung nachzukommen.

Generell kann dieser Antrag auf Rückzahlungsfreistellung losgelöst von pandemiebedingten Einkommenseinbußen, wie z.B. die durch Corona, gestellt werden.

Es ist möglich einen solchen Antrag auch online unter www.bafoegonline.bva.bund.de zu stellen.

Bafög Rückzahlung Verjährung

Es gibt keine offizielle Regulierung zur Verjährung der BAföG-Darlehensschulden. Sondern es gilt Folgendes:

Das gewährte Darlehen ist innerhalb von höchstens 20 Jahren zurückzuzahlen. Das Zurückzahlen geschieht in konstanten monatlichen Raten von zumindest 130 Euro.

Für diejenigen, die diesen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten immerdar erfüllen, endet die BAföG Rückzahlungspflicht mit Ende jener 20 Jahre.

Unter den Pflichten zur Mitwirkung sieht das BVA die pünktlichen Ratenzahlungen und die Fristwahrung beim Beantragen einer Freistellung und Unterlageneinreichung.

Nach 20 Jahren erfolgt ein automatischer und endgültiger Erlass der BAföG-Schulden.

Diese Klausel gilt für Menschen, die ab September 2019 erstmalig völlig oder zur Hälfte unterstütz wurden. Dies jedoch nur wenn es ihnen obgleich aller Bemühungen nicht gelang, den BAföG Rückzahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen.

Leute die bereits vor dem September 2019 BAföG erhalten haben, konnten bis zum 20. Februar 2020 beim BVA (Bundesverwaltungsamt) beantragen, dass jene Option des definitiven Erlass der Schulden ebenfalls auf ihren Fall Anwendung finden sollte.

Dann gilt für entsprechende Personen genauso der maximale Zeitraum zur Rückzahlung von 20 anstatt der bisher 30 Jahren. Phasen von einkommensbedingter Freistellungen sind dabei inbegriffen.

Wenn kein solcher Antrag gestellt wurde, so endet die BAföG Rückzahlung erst nach 30 Jahren.

BAföG nicht zurückzahlen

Eine Freistellung oder Reduzierung von Rückzahlungsraten erfolgt auf Antrag. Jener kann online auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes eingereicht werden. Das Formular kann ebenfalls per Post eingesendet werden. Einkommensnachweise sowie weitere Unterlagen müssen dem BVA mittels Post zugeschickt werden.

Seit September 2019 gilt folgende Regel: Solange der Freibetrag um weniger als 42 Euro überschritten wird, musst man nichts zurückzahlen. Wenn es aber genau 42 Euro oder sogar mehr sind, dann muss man den überschreitenden Betrag leisten, höchstens aber 130 € pro Monat. Demnach 390 Euro im Quartal. Entsprechend gilt: Das Bundesverwaltungsamt nimmt nur Raten von nicht weniger als 42 € pro Monat an. Wenn man darunter liegt, so wird man freigestellt.

BAföG-Rückzahlung Erlass Heirat

Anhand einer Heirat verändert sich die Freibetragshöhe. Das heißt, dass man mit einer Heirat einen erhöhten Freibetrag erhält und man dadurch sich auch mit einem höheren Verdienst von der Rückzahlung des BAföG befreien lassen kann. Der Freibetrag erhöht sich durch eine Ehe derzeitig um 610 €.


BAföG Rückzahlung Ehepartner

Bei der BAföG Rückzahlung erhöht ein Ehepartner die Freibeträge um 610 € an. Für den Fall, dass der Ehepartner selbst Geld verdient, so wird jenes Einkommen alleinig auf den Freibetrag von 610 Euro angerechnet. Der Freibetrag, welcher dem Rückzahler zusteht, wird dabei nicht einberechnet.

FAQ - Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

Kann man BAföG auch früher zurückzahlen?

Bei vorzeitiger Rückzahlung gibt es ordentlich Nachlass. Jeder der seine kompletten BAföG-Schulden bis Tilgungsbeginn zurückzahlt, der kann einen ordentlichen Teil des Schuldenbetrags erlassen bekommen. Für die Höhe jeder Darlehenssumme ist präzise bestimmt, wie viel Prozent an Nachlass dem Zürckzahler gewährt wird.

Wann BAföG zurückzahlen auf einmal?

5 Jahre nach Abschluss der Förderhöchstdauer des BAföG, muss man anfangen, seine BAföG-Schulden abzuzahlen.

Man hat im Standardfall 20 Jahre Zeit, um die Rückzahlung abzuschließen.

Man kann seine Darlehensschulden auf einmal oder in regelmäßigen dreimonatigen Raten zurückgeben.

Personen die auf einmal zurückzahlen möchten, können von einem Nachlass profitieren. Es sind maximal 10.000 Euro an BAföG-Schulden zurückzuzahlen.

Kann man BAföG Rückzahlung steuerlich geltend machen?

Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss vom Februar 2008 (VI R 41/05) entschieden, dass die Rückzahlung nicht steuermindernd ist.

Geltend gemacht werden können in der Steuererklärung jedoch nur Zinskosten von Krediten.

Weil man als Student BAföG nur zur Hälfte zurückzahlen muss und dieser Teilaußerdem zinsfrei ist, kann man diesen Betrag nicht von der Steuer absetzen.

In welchen Fällen muss man BAföG nicht zurückzahlen?

Seit September 2019 gilt folgende Regelung: Falls der Freibetrag um weniger als 42 Euro überschritten wird, musst man nichts zurückzahlen. Wenn es aber genau 42 Euro oder sogar mehr sind, dann muss man den überschreitenden Betrag zurückzahlen, höchstens aber 130 € pro Monat. Demnach 390 Euro im Quartal. Entsprechend gilt: Das Bundesverwaltungsamt nimmt nur Raten von nicht weniger als 42 Euro pro Monat an. Sofern man unterhalb dessen liegt, so wird man freigestellt.