Wer seine Darlehensschuld vollständig oder partiell vorzeitig ablöst, erhält auf Antrag einen prozentualen Nachlass, über dessen Höhe die Informationsseiten des Bundesverwaltungsamts Auskunft geben.
Die Person, die ihre Darlehensschuld vollständig oder teils vorzeitig ablöst, bekommt auf Antrag einen prozentualen Nachlass, über dessen Höhe die Webseite des BVA aufklären.