
Die AfD konnte vor Gericht einen Teilerfolg erzielen und erwirken, dass die Jugendorganisation der Partei vom Verfassungsschutz zunächst nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ geführt werden darf. Dem Urteil ist die Bundesbehörde inzwischen nachgekommen.

In mehreren deutschen Bundesländern hat es am Mittwoch Razzien der Polizei gegeben. Diese seien laut der Sicherheitsbehörden Teil eines Aktionstags gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder gewesen. Dabei wurde auch die Wohnung eines 17-Jährigen durchsucht, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.